(Leistungsphase 8 - Leistungen bei Gebäude und raumbildende Ausbauten §34 / HOAI 2013)
Örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfung auf Übereinstimmung u. Freigeben von Plänen Dritter
Aufstellen und Überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramme)
Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
Abnahme von Leistungen und Lieferung unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und Anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlicher Beteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daranÜbergabe des Objektes einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen (z.B. Abnahmeniederschriften u. Prüfungsprotokolle)
Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt
Überwachung der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
Kostenfeststellung nachDIN 276
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung
Karsten Merkel
Freier Architekt
Bechsteinstr. 3
98617 Meiningen